Ich frage die Landesregierung:

1. Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge in Thüringen?

2. Welche Voraussetzungen müssen Feuerwehrangehörige in Thüringen erfüllen, um ein Einsatzfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen führen zu dürfen?

3. Werden in anderen Ländern erworbene Feuerwehrführerscheine in Thüringen automatisch anerkannt; falls nein, welche landesrechtlichen Regelungen, Verfahren oder Voraussetzungen gibt es für die Anerkennung?

4. Gibt es Unterschiede zwischen den Vorschriften der Thüringer Feuerwehren und denen anderer Länder bezüglich der Fahrerlaubnisregelungen; falls ja, welche?

5. Welche Maßnahmen gibt es in Thüringen zur Ausbildung von Maschinisten und Fahrern großer Feuerwehrfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen?

6. Welche Mindestanforderungen müssen Feuerwehrangehörige in Thüringen erfüllen, um zur Maschinistenausbildung zugelassen zu werden?

7. Gibt es Unterschiede in der Maschinistenausbildung oder deren Anerkennung zwischen Thüringen und anderen Ländern; falls ja, welche?

8. Inwiefern wird geprüft, ob die Schulungen und Einweisungen anderer Länder, mit denen in Thüringen vergleichbar sind?

9. Welche Kosten entstehen den Feuerwehren oder den einzelnen Feuerwehrangehörigen für die Ausbildung und Erlangung einer Fahrerlaubnis?

10. Gibt es in Thüringen Fahrsicherheitstrainings für Feuerwehrkräfte, insbesondere für Fahrer von Einsatzfahrzeugen?

11. Welche Haltung vertritt die Landesregierung zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Regelung für Feuerwehrführerscheine und gibt es dazu bereits Gespräche oder Initiativen auf Bundes- oder Länderebene?

12. Welche rechtlichen Hürden müssten aus Sicht der Landesregierung überwunden werden, um eine bundesweit einheitliche Regelung für Feuerwehrführerscheine zu schaffen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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