Ich frage die Landesregierung:
1. Welche konkreten präventiven Maßnahmen plant die Landesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit für den Katastrophenschutz in Thüringen?
2. Besteht für die Landesregierung die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Katastrophenschutz-Zuständigkeit öffentliche Schutzräume zu ertüchtigen und falls nein, welche rechtlichen Hürden bestehen?
3. Kann die Landesregierung private Hausbesitzer im Rahmen ihrer Katastrophenschutz-Zuständigkeit finanziell bei der Ertüchtigung von Schutzräumen unterstützen und falls nein, warum nicht?
4. Führt die Landesregierung Gespräche mit dem Bund über eine finanzielle Beteiligung an baulichen Maßnahmen für private Schutzräume im Rahmen des Zivilschutzes und falls nein, warum nicht?