Im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen zum Einzelplan 10 wurde die Landesregierung zum weiteren Umgang mit der geplanten Stromtrasse P540 beziehungsweise dem Projekt P540 befragt. Im Anschluss ergeben sich zusätzliche Fragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird sich die Landesregierung auf Bundesebene (im Bundesrat und gegebenenfalls gegenüber der neuen Bundesregierung) grundsätzlich zum Projekt P540 verhalten, wenn der Gesetzgebungsprozess zum Bundesbedarfsplangesetz erneut begonnen werden wird und das Projekt darin enthalten sein soll (bitte begründen)? 2. Wird die Landesregierung rechtliche Wege beschreiten, sofern das Gesetzgebungsverfahren zum Bundesbedarfsplanungsgesetz erneut begonnen werden wird und das Projekt P540 darin enthalten sein soll oder sein wird (bitte begründen)? 3. Gab es bezüglich der Angelegenheit Gespräche der neuen Landesregierung mit der Bayerischen Staatsregierung und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? 4. Welche grundsätzliche Auffassung hat die neue Landesregierung zu dieser Stromtrasse?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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