Zum heute in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf von CDU, BSW und SPD zur Änderung des „Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes“ und des „Thüringer Verfassungsschutzgesetzes“ nimmt Stefan Möller, Sprecher für Verfassungsschutzangelegenheiten, wie folgt Stellung:
„Erneut wird in Thüringen innerhalb weniger Jahre durch eine Regierungskoalition die Überwachungs- und Geheimdienstkontrolle den letzten Landtagswahlergebnissen angepasst. Die Neuregelung schafft die Gelegenheit, die Kontrollbefugnisse auf Minderheitskoalition und privilegierte Opposition zu beschränken, deren Mitwirkung zur Erreichung parlamentarischer Mehrheiten vereinbart ist. Passenderweise zielt der Mechanismus vor allem auf die Ausgrenzung der AfD ab, deren Bekämpfung mittlerweile die einzig wahrnehmbare Tätigkeit des Verfassungsschutzes ist. Mit einem demokratischen Rechtsstaat hat dies nichts mehr zu tun.“