Der Thüringer Landtag hat heute mit der Entscheidung, den 8. Mai 2025 nicht als einmaligen Feiertag zu begehen, eine weitsichtige und historisch verantwortungsbewusste Entscheidung getroffen.

Die AfD-Fraktion hat sich von Beginn an klar und unmissverständlich gegen eine Umdeutung des 8. Mai als Feiertag ausgesprochen. Es entspricht einem jahrzehntelangen gesellschaftlichen Konsens, diesen Tag als Gedenktag zu begehen – eine Haltung, die auch von führenden Persönlichkeiten der Bundesrepublik wie Theodor Heuss, Walter Scheel und Richard von Weizsäcker vertreten wurde.

Sascha Schlösser, justizpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, fügt an:

„Die Ereignisse des 8. Mai 1945 markieren zweifellos das Ende eines verbrecherischen Regimes, jedoch auch den Beginn von Leid, Entrechtung und Vertreibung für Millionen Deutsche. Ein Feiertag kann dieser historischen Komplexität nicht gerecht werden. Vielmehr ist es Ausdruck von Einfühlungsvermögen und Anstand, den Tag in Würde dem Gedenken zu widmen, anstatt ihn mit einer ideologisch motivierten Neuausrichtung zu instrumentalisieren.

Die heutige Entscheidung des Landtags zeigt, dass die AfD mit ihrer Position nicht mehr alleinsteht. Das ist ein wichtiger Erfolg für eine ausgewogene Erinnerungskultur, die historischen Realitäten gerecht wird, ohne in einseitige Deutungsmuster zu verfallen.“