Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat beim Thüringer Verfassungsgerichtshof die Überprüfung von § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes (ThürJAG) im Rahmen eines Antrags auf abstrakte Normenkontrolle beantragt. Diese Regelung erlaubt es, angehenden Juristen die Ausbildung im Referendariat zu verweigern, wenn diese bestimmte politische Überzeugungen vertreten, welche die Regierung über den Verfassungsschutz als extremistisch einstufen lässt.

Sascha Schlösser, Justiziar und Justizpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, sagt:

„Die Regelung führt faktisch zu einem Berufsverbot für Bewerber mit ‚falscher‘ politischer Meinung und verstößt damit ohne jeden Zweifel gegen das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf freie Berufswahl. Sie erinnert an die Zeit in der DDR. Es darf in einem Rechtsstaat gerade nicht sein, dass Kritikern der Regierungspolitik durch Gesetze derart einfach der Juristenberuf verwehrt werden kann.“