Mit dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen Wind-an-Land-Gesetz müssen in Thüringen bis zum 31. Dezember 2027 1,8 Prozent der Landesfläche und bis zum 21. Dezember 2032 2,2 Prozent der che für den Ausbau der Windindustrie ausgewiesen werden. Dieses Ziel wurde nunmehr im Landesentwicklungsprogramm Thüringen abgebildet. Das entspricht laut Gesetzesanhang 29.163 Hektar (im Jahr 2027) beziehungsweise 35.644 Hektar (im Jahr 2032) des Landes. Das Wind-an-Land-Gesetz zwingt Länder dazu, mehr Flächen für Windindustrieanlagen auf Kosten des Natur- und Landschaftsschutzes bereitzustellen. Aufgrund der Landesgröße und des großen Anteils an Wald wird das Gesetz dazu führen, dass auch Windvorranggebiete mit Waldanteil in den Planungsregionen ausgewiesen werden müssen. Grundsätzlich stellt der Ausbau der Windindustrie einen massiven Eingriff in die Ökosysteme und das Landschaftsbild dar und ruft eine erhöhte Flächenversiegelung hervor. In Verbindung mit dem novellierten Bundesnaturschutzgesetz wurden artenschutzrechtliche Anforderungen herabgesetzt, um den Ausbau der Windindustrie im Sinne des Windenergieflächenbedarfsgesetzes zu ermöglichen. Dagegen regt sich nicht nur bei Bürgerinitiativen und Naturschutzvereinigungen Widerstand. Der Präsident der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen hat signalisiert, dass er diese – des Bundes Flächenziele für unrealistisch hält und fordert von der Landesregierung entsprechendes Handeln. Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Flächenziele nicht ausgewiesen, droht ein Wildwuchs von Windindustrieanlagen ohne Kontrolle durch die Planungsgemeinschaften. Da die Energieerzeugung durch Windindustrieanlagen volatil ist und geeignete Speicher nach wie vor fehlen, stellt der Ausbau dieser Energieerzeugungsart ein ideologisch motiviertes Experiment im Namen der sogenannten Energiewende dar, das auf Kosten der Natur und der Lebensqualität der Bevölkerung geht und nicht zuletzt zu Preissteigerungen und negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus im Land führt. Es ist daher im Sinne Thüringens, dass die neue Landesregierung auf Bundesebene die Abschaffung des Gesetzes initiiert. Das Land braucht einen klugen Mix grundlastfähiger Energieerzeugungsarten, die sozialverträglich, versorgungssicher und umweltverträglich sind.