Tierschutz lebt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe nicht zuletzt vom ehrenamtlichen Einsatz. In Thüringen ist die Unterstützung für Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen sowie für Tierschutzvereine ausbaufähig. So sollten die entsprechenden Haushaltstitel auskömmlich unterlegt sein. Im Haushaltsentwurf der Landesregierung sind etwaige Titel jedoch unterfinanziert. Aufgrund verschiedener Entwicklungen befinden sich Einrichtungen in Existenznot. Sie leiden unter sinkenden Spendeneinkommen, erhöhten Ausgaben sowie einer Zunahme von Abgabetieren. Viele Einrichtungen sehen sich einer Existenznot ausgesetzt. Eine unzureichende finanzielle Hilfe vom Land verschlechtert diese Situation. Zudem besteht in Thüringen keine flächendeckende Regelung zur Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Freigängerkatzen, so dass in einigen Regionen nach wie vor eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere stattfindet, welches dem Tierschutz nicht dienlich ist. Der Landestierschutzbund appellierte bereits mehrfach diesbezüglich an das Land. Thüringen muss den Tierschutz ernst nehmen.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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