Durch Angriffe von Wölfen auf Jagdhunde wird die jagdliche Praxis erheblich beeinträchtigt. Aus Sorge vor Wolfsübergriffen sinkt insbesondere auch bei Bewegungsjagden zusehends die Bereitschaft der Hundeführer, ihre Jagdhunde zu schnallen. Auf die Bundesgesetzgebung hat die Landesregierung keinen unmittelbaren Einfluss. Auf die Landesgesetzgebung hingegen schon. In anderen Ländern unterliegt der Wolf bereits dem Jagdrecht. Thüringen sollte die Sorgen der Weidetierhalter, der Jagdausübungsberechtigten und der Bevölkerung ernst nehmen und in der Zwischenzeit entsprechende Vorbereitungen treffen. In der heutigen dicht besiedelten und intensiv genutzten Kulturlandschaft bildet ein effizientes Management die Grundlage für ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben zwischen Menschen und Wildtieren. Ein solches Management bedarf aber einer realistischen Datengrundlage, welche durch ein Monitoring erreicht werden kann. Neben einem soliden Monitoring für Thüringen sollte sich die Landesregierung dafür einsetzen, dieses national und grenzüberschreitend aufbauen. Die Jägerschaft muss dabei eingebunden werden.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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