Die hohe Abgabenquote und überbordende Bürokratie gelten allgemein als wirtschaftlicher Standortnachteil in Deutschland und Thüringen. Nicht nur, aber besonders in der jetzigen Wirtschaftskrise Ist es dringend erforderlich, Arbeitgeber zu entlasten, indem Abgaben gesenkt und Bürokratie abgebaut werden. zugleich sollte bei dem vorhandenen Fachkräftemangel jede Möglichkeit genutzt werden, die Beschäftigungsmöglichkeiten arbeitswilliger, aber körperlich benachteiligter Menschen zu erhöhen. Die Ausgleichsabgabe für private und öffentliche Arbeitgeber nach den §§ 154, 160 SGB IX dient gemäß§ 160 Absatz 5 SGB IX besonderen Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben(§ 185 Absatz 1 Nummer 3) oder auch der Finanzierung von Zuschüssen für Investitionen nach§ 160 Abs. 5 SGB IX i.V.m. SchwerbAV. In Thüringen erfolgt die Vereinnahmung und Verausgabung der Mittel durch die Integrationsämter. Die Mittelbewirtschaftung in der Titelgruppe 71 des Kapitels 0811 zeigt seit mehr als einem Jahrzehnt, dass die Thüringer Unternehmen mehr Geld einzahlen, als die Integrationsämter für die Integration ausgeben, insbesondere die Nachfrage der investiven Zuschüsse für die Integration Schwerbeschädigter in den Arbeitsmarkt scheint verhalten, sodass die jährlichen Überschüsse in eine dafür gebildete Rücklage einfließen, welche seit Jahren stetig anwächst- von 27,7 Millionen Euro per 31.12.2012 auf 52,4 Millionen Euro zum 31.12.2024. Daraus lässt sich schließen, dass Unternehmen seit Jahren mehr Geld abgenommen wird, als für die Zweckerfüllung abgefragt wird. Die Nichterhebung der Ausgleichsabgabe ab dem 1. Juli 2025 würde die Thüringer Arbeitgeber um ca. 6,5 Millionen Euro im Jahr 2025 und 13 Millionen Euro in den Folgejahren entlasten. Geboten ist daher eine einmalige Beratungsoffensive der Thüringer Integrationsämter bei Thüringer Unternehmen. um diese zweckgebundenen Rücklagen gemäß des Erfüllungsauftrages zur Verwendung zu bringen. Ein ständiges Anwachsen der zweckgebundenen Rücklage auf Kosten der Unternehmen ist nicht zielführend. Bis die zweckgebundene Rücklage abgeschmolzen ist, sollte daher auf die Erhebung der Ausgleichsabgabe zugunsten der Thüringer Arbeitgeber verzichtet werden. Dadurch sinken für Arbeitgeber in Thüringen der Abgabendruck sowie der Bürokratieaufwand zur Entrichtung der Abgabe. Gleichzeitig könnten die Mitarbeiter des Integrationsamtes, die bisher mit der Bearbeitung der Anmeldung und der Erhebung der Ausgleichsabgabe beschäftigt waren, verstärkt für die Bewerbung der Förderprogramme zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben und für entsprechende Beratungsangebote für Schwerbehinderte und Arbeitgeber eingesetzt werden. Von der Initiative könnten somit Unternehmen, Behörden und Schwerbehinderte gleichermaßen profitieren.