Die Allgemeine Rücklage hatte per 31.12.2024 einen Stand von 1.231.213.624,60 Euro. Sie wird bei einer Entnahme von 1.073.889.090 Euro per 31, 12.2025 statt einem laut Beschlussempfehlung geplanten Stand von rund 500 Mio. Euro einen geplanten Stand von 170.318.234 Euro haben. Eine Schonung der Allgemeinen Rücklage ist nicht angebracht und rechtlich sogar fragwürdig, wenn dies eine Neuverschuldung bedeutet (siehe auch die Begründung im Antrag Nummer 2 ,,Keine Neuverschuldung; Kredite tilgen; keine Steuergelder für lntransparente Strukturen“). Es entspricht nicht dem Gedanken der Haushaltswahrheit, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu suggerieren, dass sich das Land in einer finanziellen Krise befinde, während zugleich Gelder in Millionenhöhe in „Sondervermögen“ liegen, wo sie separat und lntransparent bewirtschaftet werden (siehe Anträge Nummer 2 und 10) .. Von einer ausschließlichen Betrachtung der Entwicklung der Allgemeinen Rücklage/Haushaltsrücklage ohne Betrachtung der anderen, erheblichen Rücklagen aus Sonderabgaben oder Drittmitteln(§ 4 (1) ThürHhG) und ohne Betrachtung des Ausschüttungspotentials landeseigener Gesellschaften (siehe Antrag Nummer 12), ist bei der mittelfristigen Finanzplanung abzurücken, weil sonst ein irreführendes Bild von der Haushaltslage entsteht. Dies bescheinigten auch die jährlichen Oktober-Berichte der Bundesbank 2023 und 2024, In denen die Länderreserven Thüringens eine entsprechende Bewertung erfuhren.