Die Beseitigung von kommunalem Abwasser wurde seitens des Landes mit dem Gemeindeund Städtebund über den sogenannten Abwasserpakt geregelt. Im Rahmen dieser Vereinbarung sollte den Aufgabenträgern der Abwasserentsorgung eine auskömmliche Finanzierung zustattenkommen, um nicht zuletzt den gesetzlich vorgeschriebenen Anschlussgrad zu erreichen. Der Gemeinde- und Städtebund verwies hierzu im Rahmen der Anhörung beispielhaft für langfristig geplante lnfrastrukturprojekte auf die Anforderungen an die Abwasserentsorgung im ländlichen Raum. Diese seien bereits 2018 wesentlich verschärft worden. Sie definierten neben den neuen Siedlungsgebietsgrößen eine Anschlussgraderhöhung von 80 auf über 90 Prozent bis zum Jahr 2030 als ein wesentliches Ziel. Die Aufgabenträger hätten im Ergebnis der Änderungen des Thüringer Wassergesetzes ihre Abwasserbeseitigungskonzepte bis 2021 anpassen müssen. Die Auswertungen der Abwasserbeseitigungskonzepte ergäben zu planende, zusätzliche Investitionen bis 2030 in Höhe von 2,29 Mrd. Euro. Das seien 254 Mio. Euro pro Jahr. Die Finanzmittel im Rahmen des Abwasserpakts betrügen in Titel 09 05 883 05 allerdings nur rund 31 Mio. Euro. Die Bereitstellung zur Erfüllung des Abwasserpaktes sei auf mindestens 100 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen. Neben erhöhten Material- und Energiepreisen ziehe auch die Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte eine deutliche Gebührenerhöhung nach sich, die ohne zusätzliche Förderung des Landes nicht gedämpft werden könne. Die im Haushalt 2025 eingestellten Mittel reichen für eine auskömmliche Finanzierung nicht ‚aus. Das Land Thüringen muss die Erhöhung des Anschlussgrades ausreichend unterstützen. ·Dies gilt ebenso für die Wasserversorgung.