Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat am 17. April 2025 beim Thüringer Verfassungsgerichtshof zwei Eilanträge eingereicht. Ziel ist es, die anstehende Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission (ParlKK) vorläufig zu unterbinden. Das Gremium soll nach geltendem Recht unter angemessener Beteiligung der Opposition besetzt werden, was aktuell nicht der Fall ist.
Laut § 25 Abs. 1 S. 2 Thüringer Verfassungsschutzgesetz muss die Opposition in der ParlKK im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen vertreten sein. Dennoch wurden in der Sitzung vom 4. April 2025 ausschließlich Vertreter der CDU, des BSW und der LINKEN gewählt – letztere stellt sogar zwei Mitglieder. Die beiden Kandidaten der AfD-Fraktion, Sascha Schlösser und Ringo Mühlmann, wurden dagegen erneut übergangen.
Sascha Schlösser, Justiziar und Justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, stellt hierzu fest:
»Das Gesetz ist an dieser Stelle eindeutig: Die parlamentarische Opposition muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen, also entsprechend ihrer Stärke im Parlament in der ParlKK vertreten sein. Es ist daher absolut unverständlich, dass ausgerechnet DIE LINKE, die faktisch Teil der Regierungskoalition ist, mit zwei Sitzen in die ParlKK entsandt wird, während die AfD als stärkste Fraktion und de facto einzige Oppositionsfraktion erneut außen vor bleibt.
Die Haushaltsverhandlungen haben gezeigt, dass die Fraktion DIE LINKE die regierungstragenden Fraktionen in der Hand hat und eine Vereinbarung besteht, die es laut Christian Schaft, Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE, „einzuhalten“ gelte. Wer die Regierung in der Hand hat, ist nicht Opposition.
Dem Bürger ist das nicht mehr zu erklären: Die einzige Oppositionspartei ist in den Kontrollgremien nicht vertreten. Wer ein Drittel des Landtages stellt, muss auch in den Kontrollgremien mitwirken können. Die Ausgrenzung der AfD ist ein rechtswidriger Machtmissbrauch und ein eklatanter Verstoß gegen den verfassungsrechtlich gebotenen Pluralismus.
Mit unseren Eilanträgen wehren wir uns gegen diesen Rechtsmissbrauch und fordern die sofortige Unterlassung der Konstituierung der ParlKK bis eine verfassungsgemäße Lösung hergestellt ist.«