Die für heute geplante Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission (ParlKK) der 8. Wahlperiode ist nach Mitteilung der AfD-Fraktion, einstweiligen Rechtsschutz beim Thüringer Verfassungsgerichtshof beantragt zu haben, kurzfristig abgesagt worden. Landtagspräsident Dr. Thadäus König ließ mitteilen, dass er aus Respekt vor dem Gericht und dem Recht der AfD auf effektiven Rechtsschutz den Termin bis auf Weiteres aussetze. 

Die AfD-Fraktion hatte zuvor mit zwei Anträgen vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof beantragt, die Zusammensetzung der ParlKK wegen eklatanter Verletzung der Chancengleichheit und Missachtung parlamentarischer Kontrollrechte verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Der Ausschluss der AfD – der mit Abstand größten Oppositionsfraktion im Thüringer Landtag – war Auslöser der juristischen Schritte.

Sascha Schlösser, Justiziar und Justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, stellt hierzu fest:

»Jetzt liegt es am Thüringer Verfassungsgerichtshof, zu entscheiden, was die Thüringer meinten, als sie am 16. Oktober 1994 über ihre Verfassung abstimmten: Meinten sie mit ‚Opposition‘ eine echte parlamentarische Kontrolle – oder erneut eine bloße Alibiveranstaltung im Stil der Volkskammer mit regierungstreuen Blockflötenparteien?

Unsere Auffassung ist klar: Wer echte Opposition will, muss sie auch in die Lage versetzen, Kontrollfunktionen wahrzunehmen – gerade dann, wenn sie die stärkste Fraktion im Parlament stellt. Alles andere ist eine Täuschung des Souveräns und ein Angriff auf das demokratische Fundament unseres Landes.«