Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat heute die beiden Eilanträge der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag gegen die Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission (ParlKK) zurückgewiesen. Ziel der Anträge war es, den Vollzug der Konstituierung bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig auszusetzen.
Im Verfahren VerfGH 19/25 begründete das Gericht die Ablehnung lediglich mit einer Folgenabwägung zulasten der Antragstellerin. Im Verfahren VerfGH 20/25 lehnte das Gericht den Antrag wegen Unzulässigkeit ab.
Die AfD-Fraktion sieht sich durch diese Entscheidungen nicht entmutigt, sondern in der Notwendigkeit bestärkt, ihre Rechte im Hauptsacheverfahren weiterhin entschlossen geltend zu machen.
Der Gerichtshof hat ausdrücklich keine Entscheidung über die Frage getroffen, ob die derzeitige Besetzung der ParlKK mit zwei Vertretern der Partei DIE LINKE, die aufgrund der Duldungssituation und der einvernehmlichen Ausgrenzung der AfD, faktisch Teil der Regierungskoalition ist, verfassungsgemäß ist.
Sascha Schlösser, Justiziar und Justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, stellt hierzu fest:
»Diese Entscheidungen ändern nichts am Kern des Problems: Die AfD als stärkste Fraktion im Thüringer Landtag und einzige Oppositionsfraktion ist aus einem Kontrollgremium ausgeschlossen worden, das laut Gesetz im Verhältnis der Oppositionsstärke zu besetzen ist.
Da die LINKE nicht Opposition ist, findet nunmehr gar keine Kontrolle des Verfassungsschutzes durch die Opposition statt. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist heute zum Instrument des Machterhalts der regierenden und duldenden Parteien geworden.
Wir haben in der Ausschusssitzung und vor Gericht deutlich gemacht: Wir nehmen unsere parlamentarischen Rechte wahr und lassen kein verfassungswidriges Vorgehen ohne Widerspruch.
Dass der Verfassungsgerichtshof in der Eilentscheidung lediglich die Folgen für die anderen Abgeordneten höher gewichtet hat, ist ein politisch brisantes Signal. Das Gericht hat sich jedenfalls vorläufig für die Volkskammervariante einer Opposition entschieden.
Die inhaltliche Prüfung steht noch aus.
Die Folgenabwägung halte ich für falsch, da mit der Konstituierung Fakten geschaffen werden, die dafür sorgen werden, dass die AfD auf unabsehbare Zeit aus dem Kontrollgremium herausgehalten wird. Es entsteht eine Zeit ohne Kontrolle durch die einzige Opposition. Das ist ein schwerer Schaden für die Demokratie.«