In Rahmen einer umfangreichen Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wurde zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode ein sogenanntes »prälegislatives Konsultationsverfahren« eingerichtet, das den Fraktionen die Möglichkeit geben soll, der Landesregierung schon vor dem eigentlichen parlamentarischen Gesetzgebungsprozess ihre Stellungnahmen und Ideen zu Gesetzentwürfen zuzuarbeiten (siehe § 54d Geschäftsordnung).
Der Parlamentarismus in Thüringen kam 35 Jahre ohne ein solches Verfahren aus. Tatsächlich bedürfen die bewährten Formen der parlamentarischen Willens- und Entscheidungsfindung eines solchen Verfahrens auch nicht. Die AfD-Fraktion ist der Überzeugung, dass das Verfahren eingerichtet wurde, um die informelle Koalition zwischen den Regierungsfraktionen der Brombeere (CDU, BSW, SPD) einerseits und der Fraktion der Linkspartei andererseits zu formalisieren und parlamentarisch abzusichern. Denn die Brombeerkoalition hat im Landtag keine Mehrheit und ist auf Stimmen aus der vorgeblich oppositionellen Linkspartei angewiesen, solange nicht die Zusammenarbeit mit der AfD gesucht wird. Wir sehen in dem neuen Verfahren folglich eine Untergrabung der für den Parlamentarismus grundlegenden Unterscheidung von Regierung und Opposition. Da wir eine Oppositionsfraktion sind, werden wir uns vor diesem Hintergrund nicht am prälegislativen Konsultationsverfahren beteiligen und wie bisher an den bewährten Verfahren der parlamentarischen Willens- und Entscheidungsfindung teilnehmen.
Unsere Position haben wir dem Landtagspräsidenten im hier einzusehenden Brief mitgeteilt.
- Den offenen Brief der AfD-Fraktion finden Sie auch hier zum Download: 250512_LP_Offener Brief zum prälegislativen Konsultationsverfahren

