Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat heute einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Einführung kommunaler Verpackungssteuern in Thüringen unterbunden werden soll.
Der Entwurf reagiert auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2025, das kommunale Verpackungssteuern unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt hatte.
Befürchtet wird nunmehr einen Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen in Thüringer Städten und Gemeinden, der insbesondere kleine und mittelständische Betriebe in Gastronomie, Einzelhandel und Lieferdiensten belasten würde.
Der Gesetzentwurf ergänzt § 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes um einen neuen Absatz 3. Demnach soll es Gemeinden und Landkreisen untersagt sein, Verbrauchsteuern auf Einwegverpackungen und -geschirr zu erheben, insbesondere wenn diese im Zusammenhang mit dem Verzehr von Speisen und Getränken zum Sofortverzehr stehen.
Vivien Rottstedt, kommunalpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Wir wollen verhindern, dass Gastronomen und Händler durch ein bürokratisches Sammelsurium an kommunalen Sondersteuern in ihrer Existenz bedroht werden. Verpackungssteuern sind kein wirksames Müllvermeidungsinstrument, sondern eine zusätzliche Belastung für Unternehmer und Verbraucher. Effektive Abfallvermeidung beginnt bei Aufklärung, nicht bei Steuerbescheiden.“