Angesichts der demografischen Entwicklung in Thüringen wird die Zahl der Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf kontinuierlich steigen. Der größte Teil der Pflegebedürftigen hat den Wunsch, im vertrauten Wohnumfeld zu bleiben. Für 85 Prozent der Pflegebedürftigen kann dieser Wunsch durch das Engagement ihrer Angehörigen realisiert werden. Damit kommt der Angehörigenpflege eine große gesellschaftliche Bedeutung zu. Gleichzeitig entlastet die Angehörigenpflege das überlastete Gesundheitssystem. Pflegende Angehörige nehmen vielfältige Belastungen und finanzielle Einbußen auf sich, wenn aufgrund der Pflegeanforderungen die Erwerbstätigkeit reduziert oder ganz aufgegeben werden muss. Der Verlust von Einkommen wird durch keine Lohnersatzleistung ausgeglichen, so dass pflegende Angehörige zusätzlich ein hohes Risiko der Altersarmut tragen. Zwar zahlt die Pflegeversicherung für die Zeit der Pflege Beiträge für die pflegenden Angehörigen an die Rentenversicherung. Allerdings entsprechen die Beiträge nicht den Rentenpunkten, die erreicht würden, wenn die Pflegeperson in ihrem Beruf das Durchschnittseinkommen verdient hätte. Eine vollständige Gleichstellung gegenüber einer Erwerbstätigkeit wird durch die – in Teilen – rentenrechtliche Anerkennung der Pflege nicht erreicht. Daher ist ein Ausgleich durch zusätzliche Rentenpunkte geboten. Da die Pflege oft eine große Belastung für berufstätige Angehörige darstellt, stellte es für sie eine bedeutsame Entlastung dar, wenn sie einen befristeten Rechtsanspruch auf teilweise oder vollständige Freistellung von der Arbeit analog zur Elternzeit sowie eine Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld geltend machen könnten.