Die Fischfauna und das Fischereiwesen in Thüringen stehen vor Herausforderungen, die durch Unterstützung des Landes für den Fischbestand, die Berufsfischerei und die Angelfischerei zu meistern sind. So breiten sich gebietsfremde Fischarten wie der Blaubandbärbling oder der Sonnenbarsch, aber auch andere invasive Arten aus, die den heimischen Fischbestand gefährden. Die Ausbreitung erhöht den unter anderem durch den Fischotter schon bestehenden Prädationsdruck. Effektive Maßnahmen müssen über das Monitoring gebietsfremder Arten hinausgehen und dabei Fachverbände in der praktischen Bekämpfung einbinden. Hinzukommen Lebensraumverluste durch anthropogene Maßnahmen, die sich insbesondere bei spezialisierten Fischarten negativ auswirken. Auch die Ausbreitung des Bibers ruft Auswirkungen auf die Gewässerstruktur und damit auf das Fischereiwesen hervor. Der Erhalt gefährdeter Fischarten wie der Äsche, der Bachforelle, der Barbe oder der Nase erfordert grundsätzlich eine langfristige Planung, die fachliche Begleitung und verlässliche Finanzierung. Ein weiteres Problem ist eine mangelnde Fischpassierbarkeit von Gewässern in Thüringen, zum Nachteil heimischer Fischarten. Das Abfischen von großen Beständen gebietsfremder Fischarten in Stauanlagen in Thüringen ist ebenfalls eine herausfordernde Aufgabe für das Fischereiwesen. Das Management des Kormorans in Thüringen über die bestehende Kormoranverordnung (ThürKormVO) ist im Sinne des heimischen Fischartenschutzes dringend zu novellieren, zum Beispiel durch stärkere Anreize für die Entnahme. Zwingend ist ebenso, zeitnah eine neue Förderrichtlinie Fischereiabgabe (ThürFRLFA) unter Beteiligung der direkt betroffenen Fischereiverbände zu erlassen, um die über diese Richtlinie beantragbaren Fördermittel zum Beispiel zur Hege, zum Monitoring, zur Ausbildung und Ausstattung zu gewährleisten. Notwendige Anschaffungen, etwa für Ausrüstung, Schulungsmaterial oder Vereinsprojekte, lassen sich ohne Fördermittel nur erschwert realisieren. Gerade die in der Hobbyfischerei vorhandenen Vereine tragen nicht selten mit Privatmitteln zum Erhalt des Fischbestands in Thüringen bei. Diese Situation wird durch das Fehlen einer aktuell gültigen Förderrichtlinie zur Fischereiabgabe verschärft. Darunter leidet auch die in den Vereinen erfolgende Jugendarbeit und Nachwuchsgewinnung. Um junge Menschen dauerhaft zu binden, braucht es Anerkennung und Planungssicherheit. Darüber hinaus gefährdet die fehlende Förderkulisse die Investitionsfähigkeit von Fischereivereinen. So wird ehrenamtliches Engagement im Bereich des Fischereiwesens insgesamt eingeschränkt. Die Landesregierung ist daher aufgefordert, umgehend eine neue Richtlinie zu erlassen, die den Arten- und Gewässerschutz, die aktive Nachwuchsförderung und eine notwendige Stärkung der ehrenamtlichen Strukturen der Vereine sicherstellt. Die Leistung der Berufs- und der Angelfischerei und deren Beitrag zum Naturschutz ist zu würdigen und im kommenden Haushaltsentwurf entsprechend zu verankern. Auch die Arbeit der Berufsfischerei ist durch die genannten Faktoren erschwert, Traditionsbetriebe sind in ihrer Existenz bedroht. Die stete Zusammenarbeit des Landes mit Einrichtungen in Thüringen und im Bundesgebiet kann darüber hinaus maßgeblich dazu beitragen, die Fischmasse und die Fischdichte heimischer Arten zu erhalten und Bestände zu restaurieren. Das Land muss im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Möglichkeiten hier Strukturen schaffen und diese auskömmlich finanzieren, denn unzureichende Rahmenbedingungen verhindern den Ausbau und die Fortführung von Wiederansiedlungsprojekten und Schutzprogrammen. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Fischfauna in Thüringen zu handeln und das Fischereiweisen im Freistaat zu stärken.