Die Beflaggung öffentlicher Gebäude ist mehr als ein symbolischer Akt. Sie macht verfassungsstaatliche Institutionen sichtbar, steht für demokratische Souveränität und stärkt das Gefühl von Identität, Zusammengehörigkeit und Verbundenheit in der Gesellschaft. Die Regelung schafft ein einheitliches Bild verfassungsstaatlicher Präsenz im gesamten Landesgebiet. Die Repräsentation durch Hoheitszeichen muss sich auf Symbole verfassungsrechtlich verfasster politischer Verbände beschränken. Andernfalls drohen eine Untergrabung der politischen Neutralität und die Aushöhlung der staatlichen Integrationsfunktion durch willkürliche oder einseitige Symbolverwendung.