Die Grundsteuer belastet alle Bürger – unabhängig davon, ob sie Immobilien besitzen oder zur Miete wohnen. Ihre Auswirkungen sind besonders spürbar, weil sie regelmäßig anfällt und nicht an das individuelle Einkommen geknüpft ist. Ursprünglich war die Grundsteuer als einfach zu verwaltende Abgabe konzipiert. Inzwischen ist sie jedoch zu einer erheblichen Bürokratielast geworden, was auch Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 ist, wonach alle sieben Jahre eine Neubewertung aller Grundstücke verpflichtend ist. So müssen rund 36 Millionen Grundstückseinheiten immer wieder neu bewertet werden, wobei in den Ländern unterschiedliche Berechnungsmodelle angewandt werden. Für Bürger, Steuerberater, Verwaltungen, Kommunen und Gerichte bedeutet dies einen erheblichen (Mehr-)Aufwand, wobei das tatsächliche Ausmaß der Belastung – insbesondere bei Rechtsbehelfsverfahren in den Finanzämtern und Gerichten – nicht genau absehbar ist. Es steht jedoch fest, dass eine Abschaffung der Grundsteuer nicht nur Bürger und Unternehmen entlasten, sondern auch dringend benötigte Ressourcen in den Verwaltungen und Gerichten freisetzen würde. Die Abschaffung der Grundsteuer ist letztlich also ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit, weniger Bürokratie und einer echten Entlastung der Bürger. Im ersten Halbjahr des Jahres 2024 haben die Gemeinden laut Statistischem Bundesamt acht Milliarden Euro an Grundsteuer eingenommen, was 13 Prozent ihrer Steuereinnahmen entspricht. Eine Kompensation dieses Betrags ist unentbehrlich. Die Kompensation könnte durch eine stärkere Beteiligung der Kommunen an der Einkommensteuer erfolgen – eine entsprechende verfassungsrechtliche Möglichkeit ist bereits im Grundgesetz vorgesehen.