Untersuchungsausschüsse sind eine wichtige Kontrollinstanz der Opposition im System der parlamentarischen Demokratie. Erst durch die sog. UA kann die Opposition im besonderen Maße der ihr durch die Thüringer Verfassung zustehende Rolle nachkommen, das Regierungshandeln effektiv zu kontrollieren.

Über Jahre hinweg wurden scheinbar willentlich und absichtlich diese Minderheitsrechte der größten Oppositionsfraktion durch die Verwaltung des Thüringer Landtags beschnitten. Es handelt sich um das Hintertreiben des Rechtes der Beweiserhebung. Dieses Recht auf Beweiserhebung in einem UA ist ein Minderheitsrecht.

Dazu hat die beim Thüringer Oberverwaltungsgericht angesiedelte Geschäftsordnungskommission bereits am 2. April 2012 einen eindeutigen, an die Landtagsverwaltung adressierten Beschluß gefaßt. Dieser wurde bisher nicht veröffentlicht, obwohl er wichtige Klarheit schafft – und zeigt, daß die Landtagsverwaltung offenbar über Jahre hinweg geltendes Recht mißachtet hat. Die Verwaltung hat über ein Jahrzehnt lang verschwiegen, daß Beweisanträge nach § 14 ThürUAG dem Minderheitenrecht unterliegen – und damit bei Vorliegen der Voraussetzungen ein einklagbarer Anspruch auf Zustimmung zum Antrag durch den Ausschuß besteht. Dennoch wurde in den Untersuchungsausschüssen der 7. und 8. Wahlperiode rechtswidrig behauptet, Beweisanträge unterlägen ausschließlich dem Mehrheitsprinzip. In der Folge wurden zahlreiche Beweisanträge der AfD-Fraktion abgelehnt, obwohl der Ausschuß bei entsprechender Antragstellung durch mindestens ein Fünftel seiner Mitglieder zur Annahme verpflichtet gewesen wäre. Zweifel an der Rechtslage konnten angesichts der Klarheit der Entscheidung nicht bestehen.

Dazu sagt Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Thüringen:

»Die Geschäftsordnungskommission ist beim Thüringer Oberverwaltungsgericht angesiedelt und ihre Entscheidung läßt keinen Raum für Interpretationen: Auch Beweisanträge nach § 14 ThürUAG unterliegen dem Minderheitenschutz und damit sind Ausschüsse bei entsprechender Antragstellerzahl zur Zustimmung verpflichtet.

Wenn die Landtagsverwaltung diese Feststellung verschweigt und stattdessen Beweisanträge der AfD-Fraktion mit klar rechtswidriger Begründung über Jahre zurückweist, ist das kein Verwaltungsfehler, sondern ein gezielter Angriff auf die Rechte der Opposition. Wer den Untersuchungsausschuß, die wichtigste Kontrollinstanz des Parlaments, derart manipuliert, hat sich vom Gedanken parlamentarischer Demokratie verabschiedet.«