Das Landgericht Erfurt hat heute im einstweiligen Verfügungsverfahren zugunsten des AfD-Landtagsabgeordneten Ringo Mühlmann entschieden. Die Funke Medien Thüringen GmbH wurde verpflichtet, eine Gegendarstellung zu einem Artikel in der »Thüringer Allgemeinen« sowohl online als auch in der Printausgabe zu veröffentlichen.

In dem Artikel wurde behauptet, das Innenministerium habe auf eine Anfrage der Fraktion hin bestätigt, dass drei AfD-Landtagsabgeordnete vom Thüringer Verfassungsschutz beobachtet würden. Die durch Mühlmann initiierte Gegendarstellung stellt klar: Die parlamentarische Anfrage (Drucksache 8/398), die von ihm an die Landesregierung gestellt worden war, enthielt keinen expliziten Bezug zu Abgeordneten der AfD. Auch das Innenministerium hat folglich nicht mitgeteilt, dass ausschließlich AfD-Abgeordnete betroffen seien.

Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, stellt hierzu fest:

»Der Verfassungsschutz verweigert bis heute jede transparente Auskunft darüber, wen genau er in welchen Fraktionen beobachtet. Doch die Funke-Medien glaubten offenbar, sich über diese Unsicherheit hinwegsetzen und Tatsachen schaffen zu dürfen.

Wir lassen eine solche Vorverurteilung durch unredliche Vermischung von Wertungen und Tatsachen nicht stehen. Das Innenministerium hat eben gerade nicht erklärt, ausschließlich Abgeordnete der AfD-Fraktion zu beobachten. Wenn Medien so arbeiten, ist es unsere Pflicht, juristisch gegenzuhalten, und das war heute erfolgreich.«

Anlagen:

Kleine Anfrage Ringo Mühlmann 8 398 

Antwort der Landesregierung DS 8 793