Der Alterspräsident des 8. Thüringer Landtags Jürgen Treutler hat fristgerecht beim Thüringer Oberlandesgericht Jena einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung zur Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gestellt. Hintergrund ist die anhaltende Weigerung der Staatsanwaltschaft Erfurt und der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen den Verfassungsrichter Jörg Geibert einzuleiten.

Die AfD-Fraktion und der Alterspräsident des Landtags, Jürgen Treutler, hatten Strafanzeige erstattet, nachdem Geibert als Richter im Verfahren über den Ablauf der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags VerfGH 36/24 mitentschieden hatte, obwohl sein Sohn über die erklärte Prozessstandschaft unmittelbar am Verfahren beteiligt war. Trotz dieses offensichtlichen Ausschlussgrundes nach § 13 ThürVerfGHG hatten die Ermittlungsbehörden das Verfahren eingestellt.

Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, stellt hierzu fest:

»Was sich die Thüringer Staatsanwaltschaft in dieser Sache erlaubt, ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten. Während man jeden Bürger, der sich im Internet kritisch äußert, bis in die hinterste Kommentarspalte verfolgt und zur Anklage bringt, fehlt bei offensichtlicher institutioneller Verantwortung plötzlich jegliche Motivation.

Ein CDU-naher Verfassungsrichter entscheidet in einem Verfahren, das seinen eigenen Sohn unmittelbar betrifft und die Ermittlungsbehörden tun so, als gäbe es nichts aufzuklären. Das ist eine Kapitulation vor dem politisch erwünschten Ergebnis.

Kritische Richter, die öffentlich eine Regierungslinie infrage stellen, werden medial und dienstrechtlich angegriffen. Bei CDU-Richtern mit offenkundigen Interessenkonflikten schaut man dagegen demonstrativ weg. Solche doppelten Maßstäbe gefährden das Vertrauen in die Integrität des Rechtsstaats.

Die AfD-Fraktion wird diesen Zustand nicht hinnehmen. Deshalb gehen wir jetzt den Weg über das Oberlandesgericht, um eine ordnungsgemäße strafrechtliche Prüfung zu erzwingen.«