Zur Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage (Nr. 757) zum Kirchenasyl erklärt der Migrationspolitische Sprecher Daniel Haseloff:

»Die Zahlen sind alarmierend: Im Jahr 2024 befanden sich mindestens 52 Personen im sogenannten Kirchenasyl in Thüringen – darunter überwiegend vollziehbar ausreisepflichtige Personen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Die Landesregierung gibt offen zu, dass ihr weder eine vollständige Erfassung noch ein Überblick über den weiteren Verbleib dieser Personen vorliegt. Das ist ein staatliches Kontrollversagen.«

Haseloff kritisiert insbesondere, dass Kirchenasyl keiner gesetzlichen Grundlage unterliegt, dennoch aber faktisch Abschiebungen verhindert: »Was hier unter dem Deckmantel humanitärer Ausnahmefälle geschieht, untergräbt die Durchsetzung des geltenden Ausländerrechts. Kirchen stellen sich über den Rechtsstaat und die Regierung schaut zu.«

Die AfD-Fraktion fordert deshalb ein Ende dieser rechtswidrigen Praxis. »Wir brauchen eine klare landesrechtliche Regelung, die sicherstellt, dass Kirchenasyle nicht länger als rechtsfreier Raum wirken. Die Ausländerbehörden müssen verpflichtet werden, Abschiebungen auch in kirchlichen Räumen durchzusetzen – selbstverständlich unter Wahrung des Grundgesetzes, aber ohne politische Rücksichtnahme.«

Haseloff kündigt an, weitere parlamentarische Initiativen zu starten, um das Kirchenasyl auf Landesebene zu beenden und das Recht wieder durchzusetzen.