Die heutigen Durchsuchungen bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) scheinen erneut auf Erkenntnissen aus früheren Verfahren zu beruhen, die dem bekannten Ermittlungskomplex interner Verfahren gegen Thüringer Polizeibeamte zuzuordnen sind. Bereits vor einer Woche hatte das Landgericht Gera in einem damit verbundenen Fall die Verhältnismäßigkeit des polizeilichen Vorgehens in Frage gestellt.

Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, sagt dazu:

»Sollten nun erneut Ermittler der Thüringer Polizei Räumlichkeiten der GdP auf Grundlage von Beweismitteln durchsucht haben, deren strafprozessuale Verwertbarkeit ungeklärt ist, wäre das ein weiterer schwerwiegender Fehlgriff – zu verantworten durch Innenminister Georg Maier. Spätestens nach den Presseveröffentlichungen zu den internen Ermittlungen und Gerichtsurteilen gegen das Vorgehen der Polizei hätte Maier als Dienstherr eingreifen müssen. Stattdessen liefert sein Ministerium neue Negativschlagzeilen, die nun auch Thema im kommenden Innenausschuss sein werden.«