Im Ermittlungserzwingungsverfahren gegen den Verfassungsrichter Jörg Geibert und den Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofes, Dr. Klaus von der Weiden, vor dem OLG Jena wegen des Verdachts der Rechtsbeugung, verweigert die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft eine inhaltliche Stellungnahme. Der Antrag von Jürgen Treutler, Alterspräsident des Thüringer Landtags, sei aufgrund angeblicher formaler Mängel zurückzuweisen. Das Vorbringen zur Sache blieb vollständig unbehandelt.

Die beanstandete Mitwirkung Geiberts trotz enger verwandtschaftlicher Bindung zum antragstellenden CDU-Abgeordneten Lennart Geibert war zentraler Gegenstand des Antrags. Statt einer strafrechtlichen Würdigung beruft sich die Generalstaatsanwaltschaft jedoch allein auf angeblich unzureichende Angaben zur Fristwahrung, obwohl an der Einhaltung der Formalien objektiv keinerlei Zweifel besteht.

Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

»Die Generalstaatsanwaltschaft Thüringen liefert den besten Beweis dafür, dass unser Vorbringen vollumfänglich zutrifft. Die Weigerung den eigentlichen Vorwurf aufzuklären, bestätigt letztlich, dass die Rüge der rechtswidrigen Mitwirkung des CDU-nahen Verfassungsrichters Geibert berechtigt war und der Vorwurf nicht einfach zu widerlegen ist.«