Das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz ist ein Beispiel für eine gut klingende, aber praktisch verfehlte Regelung mit erheblichem Missbrauchspotenzial. Anstatt betriebsnahe Qualifikation zu fördern, privilegiert es überwiegend ideologisch gefärbte und freizeitorientierte Veranstaltungen und verschafft einseitig politisch tätigen Akteuren staatlich legitimierte Zugänge zur ideologischen Indoktrination von Beschäftigten und indirekter Finanzierung durch Arbeitgeber. Die Analyse der anerkannten Bildungsmaßnahmen zeigt eine strukturelle Schlagseite zugunsten gewerkschaftlicher Träger und politisch motivierter Inhalte. Die betriebliche Relevanz vieler Kurse ist nicht gegeben. Gleichzeitig fällt der bürokratische Aufwand für Verwaltung, Anerkennung und Nachweispflichten ins Gewicht – bei einer äußerst geringen Teilnahmequote unter den Beschäftigten. Eine Evaluation des Gesetzes gemäß § 12 ThürBfG ist bis heute nicht erfolgt, obwohl gesetzlich vorgesehen. Die praktische Umsetzung des Gesetzes legt den Verdacht nahe, dass das Gesetz von Anfang an weniger dem Zweck beruflicher Weiterbildung dient als vielmehr der Stabilisierung linker Strukturen unter dem Deckmantel politischer und betrieblicher Bildung. Durch die Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes wird die strukturelle Benachteiligung Thüringer Unternehmen im Vergleich beispielsweise zu Sachsen und Bayern, wo keine gesetzliche Pflicht zur bezahlten Bildungsfreistellung besteht, abgebaut. Das stärkt die ökonomische Wettbewerbsfähigkeit Thüringens und bietet einen Standortvorteil. Eine Abschaffung des Gesetzes leistet zugleich einen Beitrag zur dringend notwendigen Entbürokratisierung, indem Anerkennungsverfahren, Berichtspflichten und Gremienarbeit dauerhaft entfallen. Damit wird ein Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung, unternehmerischer Freiheit und effizienter Mittelverwendung getan. Die ersatzlose Streichung des Gesetzes schafft Freiraum für eigenverantwortliche, praxisnahe Qualifizierungsinitiativen aus der Wirtschaft. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden dadurch gestärkt, ihre Ressourcen gezielt in passgenaue, betriebsrelevante Weiterbildungs- und Nachqualifizierungsmaßnahmen zu investieren – ohne ideologische Bevormundung, unnötigen bürokratischen Aufwand und staatliche Einmischung. So kann auch die Fachkräfteentwicklung gezielter und wirksamer gelingen – dort, wo sie tatsächlich gebraucht wird: im Betrieb selbst. Für verantwortungsvolle Qualifizierung braucht es kein Bildungsfreistellungsgesetz, sondern Freiheit zur Gestaltung und Eigenverantwortung.