Das Thüringer Klimagesetz ist Ausdruck einer Ideologiepolitik, die dem Freistaat faktisch keinen Nutzen bringt, aber wirtschaftlich und gesellschaftlich erheblichen Schaden verursacht. Die Annahme, der Freistaat Thüringen könne mit einem eigenen Klimagesetz nennenswerte Auswirkungen auf den globalen Temperaturverlauf erzielen, ist fachlich unbegründet. Dagegen sind die Folgen der Umsetzung des Gesetzes für die Menschen im Land konkret und spürbar: steigende Baukosten, steigende Energiepreise, zunehmende Eingriffe in kommunale Entscheidungsfreiheit und Eigentumsrechte sowie eine lähmende Ausweitung von Berichtspflichten und Kontrollmechanismen. Zudem existiert mit der Bundesgesetzgebung (insbesondere dem Bundes-Klimaschutzgesetz und dem Gebäudeenergiegesetz) und geltenden EU-Richtlinien ein bereits überregulierter Rahmen. Ein zusätzliches Landesgesetz ist nicht nur überflüssig, sondern kontraproduktiv. Auch die verfassungsrechtliche Gesetzesbegründung mit dem Staatsziel nach Artikel 31 der Verfassung des Freistaats Thüringen rechtfertigt kein überbordendes Regelwerk mit weitreichenden Nebenwirkungen für den ländlichen Raum und den Mittelstand. Die Abschaffung überflüssiger, paralleler oder überschießender Landesregelungen ist ein notwendiger Beitrag zum allseits geforderten Bürokratieabbau und zur Wiederherstellung von Rechtsklarheit, Planungssicherheit und Eigenverantwortung. Thüringen und seine Bürger brauchen lebensnahen Umweltschutz vor Ort, technologieoffene, marktwirtschaftliche Innovation und Eigenverantwortung – nicht Verbote, Quoten und Planwirtschaft. Daher ist das Thüringer Klimagesetz in Gänze aufzuheben.