Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Weimar (Az. 3 K 3227/25 We) form- und fristgerecht Rechtswegrüge gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eingelegt. Nach Auffassung der Fraktion ist der Verwaltungsrechtsweg offensichtlich nicht eröffnet, da es sich bei der Klage der Landesregierung um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit zwischen Verfassungsorganen handelt, die ausschließlich dem Organstreitverfahren nach Art. 80 Abs. 1 Nr. 3 ThürVerf in Verbindung mit § 11 Nr. 3 ThürVerfGHG unterliegt.
Die der Klage zugrunde liegende Abmahnung gegen die AfD-Fraktion wegen eines Berichts der Fraktionszeitung Blauer Mut betrifft zentrale Fragen ihrer Öffentlichkeitsarbeit und der Äußerungsbefugnisse im Rahmen des parlamentarischen Mandats. Diese fallen eindeutig in den Zuständigkeitsbereich des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Die Landesregierung hat demnach mit Einreichung der Klage ein unzuständiges Gericht angerufen.
Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
»Wer als Landesregierung die Verfassung verteidigen will, sollte wenigstens wissen, bei welchem Gericht er Klage zu erheben hat. Dass ausgerechnet die Staatskanzlei samt Justizapparat den Rechtsweg verfehlt, lässt tief blicken. Sollte das Verwaltungsgericht die Klage dennoch für zulässig halten, bliebe immerhin der Erkenntnisgewinn, dass es offenbar mehr Interpretationsspielraum in der Verwaltungsgerichtsordnung gibt, als wir bislang dachten.«