Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat am 28.08.2025 eine Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landtagsdirektor Jörg Hopfe eingereicht. Hintergrund ist die systematische Unterlassung wesentlicher Informationen zur Rechtslage in Untersuchungsausschüssen. Trotz eindeutiger Kommissionsentscheidung des Thüringer OVG aus dem Jahr 2012 (§§ 13 Abs. 3 Satz 3, 14 ThürUAG), wonach ein qualifiziertes Quorum von 1/5 der Mitglieder eines Untersuchungsausschusses ein eigenständiges Beweisantragsrecht hat, wurden in der 7. Wahlperiode zahlreiche Beweisanträge der AfD-Fraktion im UA 7/3 von der Ausschussmehrheit abgelehnt – ohne Hinweis auf die bestehende Rechtslage.

In mehreren protokollierten Fällen blieb ein Eingreifen oder Hinweis durch Vertreter der Landtagsverwaltung aus. Der Landtagsdirektor unterließ es, auf den Beschluss der Kommission hinzuweisen oder diesen den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen. Zudem treten schwerwiegende Zweifel an der politischen Neutralität Hopfes auf, der sich öffentlich als „Verfassungsrechtler“ in einem Beitrag der Süddeutschen Zeitung zur AfD äußerte – im Kontext eines von Innenminister Maier geforderten Parteiverbots.

Die AfD-Fraktion fordert deshalb die dienstrechtliche Ahndung der Verstöße und die Einleitung eines Disziplinarverfahrens.

Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

»Ein Landtagsdirektor hat neutral und gesetzestreu zu agieren. Wenn zentrale Kommissionsentscheidungen, die der Rechtsdurchsetzung einer qualifizierten Minderheit dienen, durch ihn systematisch verschwiegen werden, ist das kein Versehen, sondern gezielte Rechtsverweigerung. Dass Herr Hopfe sich gleichzeitig öffentlich als Verfassungswächter inszeniert, während er der AfD-Fraktion elementare Minderheitenrechte vorenthält, offenbart die ganze Doppelbödigkeit seines Amtsverständnisses. Dieser Widerspruch zeigt sich auch in seinen Äußerungen in einem Interview, in dem er im unmittelbaren Zusammenhang mit Forderungen nach einem AfD-Verbot erklärte, eine Demokratie müsse nicht wehrlos sein – was den Eindruck nahelegt, er teile die Argumentationslinie der Verbotsbefürworter. Diese parteipolitisch motivierte Amtsführung ist untragbar.«