Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat heute in einer Pressekonferenz ein von ihr in Auftrag gegebenes Obergutachten zur Besetzung des Richter- und des Staatsanwaltswahlausschusses vorgestellt. Das Gutachten, erstellt vom Staatsrechtler Prof. Dr. Michael Elicker, belegt klar: Die Wahlausschüsse sind nach der Landtagswahl vom 1. September 2024 rechtlich nicht mehr existent. Die Annahme, sie könnten bis zu einer Neubesetzung „im Amt bleiben“, ist eine verfassungswidrige Konstruktion des Justizministeriums.
Das Gutachten zerlegt die Behauptungen des Ministeriumsgutachtens von Prof. Brenner systematisch und kommt zu dem Ergebnis, dass sich die aktuellen „Rumpfausschüsse“ jeder demokratischen Legitimation entbehren. Maßgeblich sei der verfassungsrechtlich garantierte Grundsatz der Diskontinuität: Mit dem Ende der Wahlperiode endet auch das Mandat der von Fraktionen entsandten Ausschussmitglieder. Eine Verlängerung durch einfaches Gesetz sei unzulässig. Ebenso sei die vorgeschobene „Übergangszeit“ ein demokratietheoretisches Märchen mit autoritären Zügen.
Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
»Die Argumentation des Justizministeriums, wonach die Wahlausschüsse bis zur Neuwahl im Amt bleiben, basiert auf einer politisch motivierten Fehlinterpretation des Thüringer Rechts und allgemein gültiger vorkonstitutioneller Grundsätze. Der Grundsatz der Diskontinuität ist verfassungsfest und lässt sich nicht durch einfache gesetzliche Verlängerungsklauseln aushebeln. Die derzeitigen Rumpfausschüsse haben keine demokratische Legitimation mehr – ihre fortgesetzte Tätigkeit stellt einen institutionellen Rechtsbruch dar.«