Der Thüringer Landtag hat heute den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur dauerhaften Beflaggung öffentlicher Einrichtungen mit den Hoheitszeichen des Freistaats Thüringen und der Bundesrepublik Deutschland in zweiter Lesung abgelehnt.
Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
»Der Thüringer Landtag hat heute die Chance vertan, durch eine gesetzliche Regelung eine rechtssichere Grundlage für die Beflaggung staatlicher Einrichtungen mit den Hoheitszeichen des Freistaats Thüringen und der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen. Stattdessen stützt die Landesregierung sich auf eine Verordnung, für deren Kerninhalt – die EU-Flagge – jegliche gesetzliche Ermächtigung fehlt. Das ist juristisch fragwürdig und politisch eine Missachtung der Kompetenzen des Thüringer Landtags.«