Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung eingebracht (Drucksache 8/1697). Damit sollen Handwerksmeister und staatlich geprüfte Techniker künftig Bauvorlagen für kleine Wohnhäuser, Garagen, Hallen oder landwirtschaftliche Gebäude selbst einreichen können. Voraussetzung ist eine Fortbildungspflicht mit Prüfung und eine Haftpflichtversicherung. Eine ähnliche Regelung gilt bereits in elf Bundesländern.
Bereits 2022 hatte die AfD-Fraktion diesen Vorstoß unternommen. Damals lehnten die Altparteien das Vorhaben aus parteitaktischen Gründen ab, obwohl in den Debatten grundsätzliche Zustimmung erkennbar war. Die Bauordnung wurde 2024 novelliert – doch Meister und Techniker blieben weiterhin außen vor. Vor Kurzem kündigte sogar Bauminister Schütz (BSW) an, eine kleine Bauvorlageberechtigung einführen zu wollen. Der aktuelle AfD-Entwurf gibt der Regierung die Möglichkeit, diesem Versprechen Taten folgen zu lassen.
Thomas Hoffmann, handwerkspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
»Wir wollen das Handwerk aufwerten und das Bauen erleichtern. Es ist ein Unding, dass Meister mit jahrzehntelanger Berufserfahrung Bauvorlagen nicht einreichen dürfen. Unsere Regelung ist klar: Nur für Gebäude bis 200 Quadratmeter, nur für einfache Vorhaben, nur mit staatlich anerkannter Fortbildung und Haftpflichtversicherung. Das entlastet die Bauverwaltungen, die überlasteten Architekten und vor allem die Bürger, die endlich wieder bauen wollen.«
Anlage: DRS801697_Neufassung