Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat einen Gesetzentwurf zur ersatzlosen Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes (Drucksache 8/1700) eingebracht. Ziel ist es, die einseitige politische Schlagseite, den bürokratischen Aufwand und die wirtschaftliche Belastung, die mit dem Gesetz einhergehen, konsequent zu beenden. 

Denn was unter dem Deckmantel der „beruflichen Weiterbildung“ daherkommt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als staatlich legitimierte Plattform für linke Indoktrination. Anerkannte Veranstaltungen wie „Rassismus, Rechtspopulismus, Rechtsextremismus bekämpfen“ (IG Bergbau, Chemie, Energie), „Linke Politik konkret – 5 Tage bei der Linksfraktion“ (Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag) oder „Storytelling in der Politik – Mit Geschichten Identität und Vertrauen schaffen“ (Friedrich-Ebert-Stiftung) sprechen eine eindeutige Sprache: Es geht nicht um Qualifikation, sondern um Gesinnung.

Mit der Gesetzesaufhebung leistet die AfD-Fraktion einen konkreten Beitrag zur Entbürokratisierung. Verwaltungs- und Anerkennungsverfahren auf Landesebene entfallen ebenso wie organisatorische Belastungen in den Betrieben. Gleichzeitig wird der Weg frei für eigenverantwortliche, betriebsrelevante Weiterbildung – ohne ideologische Gängelung.

Dazu erklärt Uwe Thrum, Sprecher der AfD-Fraktion für berufliche Bildung, Sport, ländlichen Raum und Heimat:

»Das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz wird seit Jahren als Vehikel genutzt, um linke Vorfeldorganisationen indirekt auf Kosten der Arbeitgeber zu finanzieren und politisch zu stärken. Das hat mit betrieblicher Qualifikation nichts zu tun – und mit ehrlicher Bildungspolitik erst recht nicht. Die Aufhebung dieses Gesetzes ist überfällig.«

Anlage: DRS801700_Aufhebung_Bildungsfreistellungsgesetz