Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat mit einem Gesetzentwurf (Drucksache 8/1699) die vollständige Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes auf den Weg gebracht. Mit dem Thüringer Vergabegesetz wurden in den vergangenen Jahren ideologische Zusatzanforderungen und bürokratische Hürden geschaffen, die weit über die ohnehin komplexen Regelungen des Bundes und der EU hinausgehen. Dazu zählen unter anderem vergabefremde sozial- und umweltpolitische Kriterien, unnötige Nachunternehmerbindungen, umfangreiche Eigenerklärungen und ein landeseigener vergabespezifischer Mindestlohn.

Statt fairen Wettbewerb und effiziente Vergabeverfahren zu ermöglichen, hemmt das Gesetz die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an der öffentlichen Auftragsvergabe und schränkt kommunale Auftraggeber massiv ein.

Uwe Thrum, Fraktionssprecher für berufliche Bildung, Sport, ländlichen Raum und Heimat, erklärt dazu:

»Dieses Gesetz hat nichts vereinfacht, sondern alles nur komplizierter gemacht. Es treibt die Kosten in die Höhe, verlängert die Verfahren und schreckt gerade mittelständische Betriebe vom Mitbieten ab – besonders im ländlichen Raum. Die sogenannte Tariftreuepflicht ist dabei nur ein Aspekt unter vielen: Sie benachteiligt nichttarifgebundene Betriebe, ohne tatsächlich für mehr Tarifabschlüsse oder höhere Löhne zu sorgen. Wir sind die einzige Fraktion, die es mit Bürokratieabbau ernst meint. Thüringen soll sich künftig an erfolgreichen Bundesländern wie Bayern orientieren, wo es kein eigenes Vergabegesetz gibt – und dennoch funktionierende, rechtskonforme Verfahren stattfinden.«

Anlage: DRS801699_Aufhebung_Vergabegesetz