Im Januar 2025 hatte die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag einen Gesetzentwurf zur Bauordnung zum vollständigen Rückbau von Windenergieanlagen mit Fundament nach deren Nutzung eingereicht, der leider abgelehnt wurde. Angenommen wurde stattdessen ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen, der die Angelegenheit lediglich über einen Erlass an die Verwaltungen regelt. Dieser Erlass ist nunmehr, ein halbes Jahr nach dem entsprechenden Landtagsbeschluss, an die zuständigen Ämter ergangen. Zwischenzeitlich hat die Abgeordnete Nadine Hoffmann bei der Landesregierung erfragt, wann mit der Umsetzung gerechnet werden kann und erhielt die Antwort, dass das Ministerium andere Prioritäten gehabt habe.

Dazu äußert sich Nadine Hoffmann, Sprecherin der AfD-Fraktion für Umweltpolitik und Naturschutz im Thüringer Landtag, wie folgt:

»Es ist schon bezeichnend und steht für die mangelnde Ernsthaftigkeit bei diesem Thema, wenn sich insbesondere die CDU-Fraktion für dieses Trostpflaster feiert. Denn die von uns vorgesehene gesetzliche Regelung des Rückbaus und der Rücklage der Rückbaukosten hat eine höhere Fixierung als ein Verwaltungserlass.  Hinzu kommt, dass dieser Erlass auch nur durch unsere Initiative überhaupt in Angriff genommen wurde.«

Anlagen:    erstes_gesetz_zur_aenderung_der_thueringer_bauordnung_gewaehrleistung_des_vollstaendigen_rueckbaus_von_windenergieanlagen_nach_der_endgueltigen_einste
Kleine Anfrage Nadine Hoffmann