Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, die Revision in einem Verfahren gegen die Beitragspflicht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zuzulassen. Die Klägerin argumentiert, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen gesetzlichen Auftrag zur umfassenden, objektiven und ausgewogenen Berichterstattung nicht mehr erfüllt. Die Vorinstanz, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, hatte die Revision ursprünglich nicht zugelassen. Diese Entscheidung wurde nun aufgehoben, womit eine neue juristische Bewertung ermöglicht wird.
Dazu positioniert sich der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Jens Cotta:
»Die heutige Entscheidung macht deutlich, dass die gesellschaftliche und juristische Debatte um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an Schärfe gewinnt. Immer mehr Bürger empfinden die Programmgestaltung als einseitig, bevormundend und regierungsnah – und damit als Bruch mit dem verfassungsrechtlich vorgesehenen Grundversorgungsauftrag. Vor diesem Hintergrund erscheint es zunehmend fragwürdig, warum Menschen zur Finanzierung eines solchen Systems gezwungen werden sollen. Der Rundfunkbeitrag hat sich zu einer Zwangsabgabe entwickelt, die nicht mehr durch eine ausgewogene Leistung legitimiert ist. Die massiven jährlichen Einnahmen in Milliardenhöhe stehen in keinem vertretbaren Verhältnis zur tatsächlichen Akzeptanz und zur öffentlichen Wahrnehmung der Inhalte.
Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag fordert deshalb die ersatzlose Abschaffung des Rundfunkbeitrags. Eine freie Medienlandschaft setzt Wahlfreiheit voraus – auch und gerade in der Finanzierung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner heutigen Form ist strukturell überholt, politisch einseitig und gesellschaftlich tief umstritten. Statt weiterer Reformversprechen braucht es einen klaren Schlussstrich. Die Bürger sollen selbst entscheiden, welche Medien sie konsumieren – und bezahlen. Zwangsfinanzierter Rundfunk ist mit einer freiheitlichen Demokratie nicht mehr vereinbar.«