Wie aus dem heute dem Thüringer Landtag zugesendeten Kormoran-Bericht für die Jahre 2022-2024 hervorgeht, will die Landesregierung die bisherige Kormoranverordnung ThürKormVO beibehalten. Dies steht im Widerspruch zu vorherigen Aussagen des zuständigen Ministers, in denen eine Novellierung angekündigt wurde, um die Ausbreitung des Tieres und damit einhergehende Schäden in der Fischerei zu reduzieren.

Nadine Hoffmann, umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

»Es genügt nicht, wenn das Ministerium im Bericht finanzielle Schäden feststellt und auf einen unzureichenden Ersatz vergangener Haushaltsjahre verweist. Hier sind Taten gefragt, unter anderem durch eine angepasste Landesverordnung. Wir halten daher unsere Forderung der Novellierung aufrecht, die wir in einem Plenarantrag zum Erhalt der Thüringer Fischfauna dargelegt haben. Minister Kummer muss zu seinem Wort stehen.«


Anlage:
thueringer_fischfauna_erhalten_beitrag_des_fischereiwesens_zum_naturschutz_und_zum_ehrenamt_wuerdigen_herausforderungen_durch_unterstuetzung_des_lande (1)