Die Thüringer Landesregierung hat der AfD‑Fraktion erneut eine Abmahnung wegen der Fraktionszeitschrift »Blauer Mut« zugestellt. Anlass ist die politische Bewertung der ersten 100 Tage der sogenannten »Brombeer‑Koalition«. Nachdem die Klage der Landesregierung vor dem unzuständigen Verwaltungsgericht absehbar scheitert, soll die neue Abmahnung nun den formellen Weg zum Thüringer Verfassungsgerichtshof vorbereiten – ein später Versuch, ein bereits gescheitertes Verfahren auf verfassungsrechtlicher Ebene zu retten.
Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD‑Fraktion:
»Die Landesregierung missachtet die verfassungsmäßigen Rechte der Opposition. Mit juristischen Taschenspielertricks versucht sie, Aussagen in unserer Fraktionszeitung »Blauer Mut« zu verbieten – und scheitert schon an elementaren Fragen wie der Zuständigkeit.
Die Verantwortlichen in der Staatskanzlei offenbaren einen eklatanten Mangel an Rechtskompetenz. Wer glaubt, die Opposition mit Abmahnungen und Klagen zum Schweigen bringen zu dürfen, hat die Rolle der Opposition in einer parlamentarischen Demokratie nicht verstanden.«