Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung eingebracht (Drucksache 8/1697). Ziel ist es, Handwerksmeistern und staatlich geprüften Technikern künftig zu ermöglichen, Bauvorlagen für kleinere Bauvorhaben – etwa Wohnhäuser, Garagen oder landwirtschaftliche Gebäude bis zu 200 Quadratmetern – eigenständig einzureichen. Voraussetzung ist eine staatlich anerkannte Fortbildung mit Abschlussprüfung sowie eine Haftpflichtversicherung.
Uwe Krell, Sprecher der AfD-Fraktion für Wohnungsbau und Wohnungswirtschaft, erklärt dazu:
»Wenn ein hochqualifizierter Meisterbetrieb alles aus einer Hand umsetzen kann, spart das Kosten und Zeit.
Wir wollen außerdem das Handwerk aufwerten und das Bauen erleichtern. Unsere Regelung entlastet Bauverwaltungen, überlastete Architekten und vor allem die Bürger, die endlich wieder bauen wollen.«
Die kleine Bauvorlageberechtigung bedeutet mehr Freiheit, Verantwortung und Vertrauen für Meisterbetriebe und Techniker – ein Schritt, der die berufliche Bildung im Handwerk stärkt und die Gleichstellung mit westdeutschen Bundesländern endlich herstellt.
Die vorgeschlagene Regelung beseitigt Wettbewerbsnachteile, stärkt das Handwerk und beschleunigt Planungs- und Genehmigungsprozesse. Sie ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einer praxisnäheren Bauordnung und zum Abbau überzogener bürokratischer Hürden.
»Wer will, dass in Thüringen wieder mehr gebaut wird, muss denjenigen mehr zutrauen, die bauen können – unseren Handwerksmeistern und Technikern«, so Krell abschließend.