Mit dem von der AfD-Fraktion eingebrachten Thüringer Briefwahlreformgesetz soll die Briefwahl wieder auf ihren ursprünglich verfassungsrechtlich vorgesehenen Ausnahmecharakter zurückgeführt werden. Künftig soll ein Wahlschein nur noch dann erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund angegeben und glaubhaft gemacht wird. Damit reagiert die AfD-Fraktion auf die wachsende Zahl der Briefwähler und die damit verbundenen Risiken für die Wahlrechtsgrundsätze.
Vivien Rottstedt, kommunalpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, erklärt:
»Wenn die Briefwahl von der Ausnahme zur Regel wird, geht ein Stück öffentliche Kontrolle verloren. Wir wollen sicherstellen, dass die Stimmabgabe wieder frei von Einflusseinnahme im Wahllokal stattfindet.«
Mit dem Gesetzentwurf setzt sich die AfD-Fraktion für mehr Vertrauen in den Wahlvorgang ein. Die Regelung stärkt die Grundsätze der freien, geheimen und öffentlichen Wahl, schafft klare Regeln gegen Manipulation und sorgt für mehr Vertrauen in die Wahlergebnisse.