Der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Fiedler hat öffentlich dazu aufgerufen, im Falle einer AfD-geführten Landesregierung lieber »auf die Löschtaste zu drücken«, statt dieser Regierung dienstliche Daten zu überlassen. Der Leiter der weisungsgebundenen Abteilung »Amt für Verfassungsschutz« im Thüringer Innenministerium, Stephan Kramer, hatte bereits zuvor ähnliche Überlegungen angestellt und offen infrage gestellt, ob man einer gewählten Regierung vertrauliche Akten überhaupt anvertrauen dürfe.

Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher und Sprecher für Bürgerrechte und Verfassungsschutzangelegenheiten der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Ringo Mühlmann:

»Das vorsätzliche Löschen oder Zurückhalten amtlicher Daten wäre kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat – etwa nach § 303a StGB (Datenveränderung) oder § 133 StGB (Verwahrungsbruch). Wer als SPD-Bundestagsabgeordneter Amtsträger öffentlich dazu aufruft, Straftaten zu begehen, hat den Boden des Rechtsstaats längst verlassen. Ebenso erschütternd ist, wenn SPD-Parteimitglied Kramer dieselbe Überlegung anstellt.

Wer als oberster Verfassungsschützer ernsthaft erwägt, demokratisch legitimierten Ministern in strafbarer Weise Informationen vorzuenthalten, offenbart ein bedenkliches Amtsverständnis. Beamte haben das Recht zu achten und zu wahren – nicht es nach persönlichem Geschmack zu ignorieren. Wenn Vertreter von Regierung und Sicherheitsbehörden offen mit der Möglichkeit spielen, Gesetze zu brechen, um eine missliebige Partei zu bekämpfen, dann ist das kein Schutz der Demokratie, sondern wieder einmal deren Missbrauch durch die SPD.«