Nach der Weigerung des Handelsblatts, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinsichtlich der erhobenen Spionagevorwürfe abzugeben, hat die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag nunmehr beim Landgericht Berlin II den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Artikel vom 22. Oktober 2025, in dem unter der Überschrift »Spionage im Auftrag des Kremls?« suggeriert wird, die AfD betreibe gezielte Ausforschung kritischer Infrastruktur im Interesse Russlands. Die Antragsteller beanstanden unter anderem Verstöße gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung.

Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

»Das Handelsblatt hat mit dem Artikel vom 22. Oktober 2025 elementare journalistische Standards verletzt. Die gebotene sorgfältige Prüfung vor Veröffentlichung eines schwerwiegenden Verdachts unterblieb vollständig. Weder wurden die Antragsteller vorab angehört, noch lagen belegbare Tatsachen für die erhobenen Vorwürfe vor.

Das parlamentarische Fragerecht ist in der Landesverfassung und der Geschäftsordnung des Landtags ausdrücklich garantiert. Wer dieses verfassungsmäßige Instrument mit einem angeblichen Spionageverdacht verknüpft, unterminiert nicht nur das Ansehen der Betroffenen, sondern beschädigt auch das Vertrauen in demokratische Prozesse.«