Die Landesregierung hat eingeräumt, dass im Jahr 2024 bei 109 antisemitischen Straftaten zwar eine rechtsextreme Motivation unterstellt, aber kein einziger Täter ermittelt wurde. Zuvor hatte sie behauptet, dass solche Zuordnungen ohne Täterkenntnis nicht vorgenommen würden – ein offenkundiger Widerspruch, der Zweifel an der Seriosität der Statistik aufwirft.
»Die Landesregierung verweigert jede konkrete Auskunft zur Art der Taten oder zu den Gründen für die Einstufung – weil sie angeblich zu aufwendig wäre«, kritisiert der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Ringo Mühlmann. »Wer so arbeitet, will keine Aufklärung, sondern ein politisches Narrativ bedienen.«
Besonders problematisch ist: Obwohl bekannt ist, dass antisemitische Straftaten in Deutschland vielfach von Personen mit arabisch-muslimischer Sozialisation begangen werden – geprägt durch antisemitische Feindbilder aus Herkunftsstaaten oder religiösen Milieus – erfolgt in Thüringen bei unbekannten Tätern trotzdem nahezu ausnahmslos eine pauschale Zuordnung zur sogenannten PMK – rechts. Selbst wenn kein Täter bekannt ist, wird die Tat nicht der PMK – ausländische Ideologie oder PMK – religiöse Ideologie zugeordnet.
Mühlmann: »Das hat mit kriminalistischer Logik nichts mehr zu tun. Hier wird erkennbar politisch sortiert. Straftaten aus antisemitisch-islamischem oder migrantischem Hintergrund werden statistisch unterdrückt – rechte Tatmotive dagegen vermutet, wo keine Hinweise vorliegen.«
Die AfD-Fraktion fordert eine unabhängige Überprüfung der Statistikpraxis und eine transparente Offenlegung der tatsächlichen Tätergruppen. »Antisemitismus darf weder verharmlost noch instrumentalisiert werden – schon gar nicht von einem SPD-Innenminister für parteipolitische Zwecke«, so Mühlmann abschließend.
Anlagen: 2 Kleine Anfragen zu antisemitischen Straftaten in Thüringen
20250518_antisemitische_straftaten
20250725_antisemitische_straftaten_ng