Das Landgericht Berlin II hat im einstweiligen Verfügungsverfahren der AfD-Fraktion gegen das Handelsblatt den Antrag zwar abgewiesen, jedoch in den Urteilsgründen scharfe Kritik am Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) geübt. Das Gericht stellt unmissverständlich klar, dass für den von Maier erhobenen Spionageverdacht gegenüber der AfD keine belastbaren Anhaltspunkte vorliegen.
Die Aussagen des Ministers, wonach AfD-Abgeordnete parlamentarische Anfragen zur Ausforschung kritischer Infrastruktur nutzen würden, bezeichnet das Gericht als spekulativ und »offensichtlich untauglich« zur Begründung eines ernstzunehmenden Verdachts. Insbesondere hebt das Gericht hervor, dass Maier keine »privilegierte Quelle« sei, auf deren Aussagen sich die Presse im vorliegenden Fall hätte stützen dürfen. Damit wird seine Glaubwürdigkeit als amtlicher Akteur deutlich infrage gestellt.
Bemerkenswert ist darüber hinaus, dass das Landgericht ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweist, den Innenminister entweder wegen Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot in seiner Amtsführung oder als Privatperson wegen einer unzulässigen Verdachtsäußerung gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Diese juristische Option eröffnet der AfD neue Wege zur Ahndung dieses politischen Fehlverhaltens.
Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
»Das Urteil des Landgerichts Berlin zeigt, dass der Innenminister seine Rolle als Verfassungsorgan offenbar mit der eines politischen Agitators verwechselt. Die Presse wird in Schutz genommen – aber nicht, weil Maiers Aussagen überzeugend wären, sondern trotz deren inhaltlicher Substanzlosigkeit.
Das Gericht demontiert Maier förmlich als ernstzunehmende Quelle und legt der AfD sogar nahe, gegen ihn juristisch vorzugehen. Ein Minister, der ohne Beweise mit dem Begriff ‚Landesverrat‘ operiert, hat seine politische und rechtliche Integrität längst verspielt.«
