Das Landgericht Berlin II hat in seiner Urteilsbegründung eindeutig festgestellt, dass die vom thüringischen Innenminister Maier gegen die AfD-Fraktion erhobenen Verdächtigungen – die Fraktion arbeite »strafbar und im Rahmen einer konzertierten Aktion eine Auftragsliste des Kremls ab« – ohne jede belastbare Grundlage erfolgten. Die Richter bezeichneten Maiers Aussagen als »spekulativ« und »offensichtlich untauglich«. Zudem sei Maier »keine qualifizierte Quelle«.

Weiter hält das Gericht fest, dass die AfD »die Möglichkeit habe, Innenminister Maier aufgrund seiner erhobenen Äußerungen entweder als Amtsträger wegen einer Verletzung des ihm obliegenden Sachlichkeits- und Neutralitätsgebots oder als Privatperson wegen einer unzulässigen Verdachtsbehauptung gerichtlich in Anspruch zu nehmen.«

Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, kommentiert:

»Das Urteil zeigt eindeutig, dass der Innenminister mit seinen Vorwürfen nur einen Zweck verfolgt hat: Mit Dreck werfen wider besseres Wissen. Wer derart schwerwiegende Behauptungen ohne stichhaltige Fakten verbreitet, handelt nicht verantwortungsvoll, sondern betreibt politische Kriegsführung – zulasten der Glaubwürdigkeit staatlicher Institutionen.

Ein solches Verhalten ist eines Ministers unwürdig. Die rechtliche Prüfung einer Klage gegen Innenminister Maier läuft zur Stunde. Die verdachtserhärtende Urteilsbegründung des Berliner Gerichts wird meinem Strafantrag gegen Maier beigefügt werden. Wir werden ihn aus dieser Sache jedenfalls nicht einfach entlassen. Er wird die Konsequenzen für seine Schmutzkübelkampagne zu tragen haben.«