Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat heute den Antrag der AfD-Fraktion im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen § 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG zurückgewiesen. Die Vorschrift erlaubt es der Landesregierung weiterhin, Bewerber vom juristischen Vorbereitungsdienst auszuschließen, wenn sie vermeintlich »gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tätig« sind, ohne dass dieser Begriff gesetzlich definiert oder objektivierbare Maßstäbe gerichtlich festgelegt wären.
Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
»Der Verfassungsgerichtshof hat heute die historische Chance verpasst, der um sich greifenden politisch motivierten Ausgrenzung Andersdenkender eine verfassungsrechtliche Grenze zu setzen.
Mit seiner Entscheidung schafft das Gericht keine Klarheit, sondern zementiert Unsicherheit.
Eine ganze Generation junger Juristen wird unter Generalverdacht gestellt und bleibt damit der Willkür eines Gesinnungsprüfungsverfahrens ausgeliefert, das einer Demokratie unwürdig ist.«