Zur aktuellen Entwicklung rund um die Abschiebehaftanstalt Arnstadt und die öffentlich behauptete Entlastungswirkung für Thüringen erklärt der Sprecher für Justizvollzug der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Marek Erfurth:
»Die Abschiebehaft in Arnstadt zeigt exemplarisch, wie die Landesregierung an ihren eigenen Versprechungen scheitert. Von 33 vollzogenen Abschiebungen stammen lediglich 21 aus Thüringen. Fast ein Drittel der ohnehin knappen Kapazitäten wird damit für andere Bundesländer genutzt. Das ist kein Erfolgsmodell, sondern ein Beleg für fehlende Priorisierung thüringischer Interessen.«
Trotz nur zehn Haftplätzen und einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von etwas mehr als zwei Wochen gelingt es dem Ministerium nicht, die Einrichtung so auszurichten, dass sie den tatsächlichen Bedarf Thüringens abdeckt. Während andere Länder die Kapazitäten in Arnstadt für ihre eigenen Fälle nutzen, bleibt der Nutzen für Thüringen gering – und die öffentlich kommunizierte Entlastungswirkung erweist sich als irreführend.
Gleichzeitig treten deutliche strukturelle Defizite zutage. Der laufende Betrieb kann derzeit nur durch im Rahmen der Amtshilfe eingesetzte Polizeikräfte sowie einen einzelnen Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsunternehmens aufrechterhalten werden. Diese personelle Notlage offenbart nicht nur eine mangelnde Vorbereitung der Landesregierung, sondern auch eine erhebliche Diskrepanz zwischen politischer Darstellung und tatsächlicher betrieblicher Realität.
Marek Erfurth macht die Folgen dieser Fehlplanung klar:
»Eine Einrichtung, die personell gerade so eigenständig arbeitsfähig ist, kann weder Sicherheit gewährleisten noch ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht werden.«
Mit Blick auf die Gesamtsituation ergänzt er:
»Zwischen dem Anspruch der Landesregierung und der Wirklichkeit vor Ort klafft eine Lücke, die nicht länger ignoriert werden kann. Eine dauerhaft tragfähige Struktur ist nur mit klaren Zuständigkeiten und einem verlässlichen Personalrahmen erreichbar.«
Erfurth fordert daher eine konsequente Neuordnung der Prioritäten:
»Die Landesregierung muss sicherstellen, dass die Abschiebehaft prioritär für Thüringer Fälle zur Verfügung steht und organisatorisch stabil auf eigenen Beinen stehen kann. Unsere Kommunen brauchen in der Frage der ausführbaren Remigration echte Entlastung – keine politischen Scheinlösungen.«