Die AfD-Fraktion bringt das »Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes« ein. Zentrales Anliegen ist die Auflösung des Sondervermögens »Wohnungsbauvermögen« zum 31. Dezember 2026 und die Überführung aller Mittel in den Kernhaushalt.

Das Sondervermögen wurde 2011 zur Förderung des Wohnungsbaus eingerichtet und sollte Maßnahmen zur Schaffung, Modernisierung und Sicherung von Wohnraum sowie zur Unterstützung sozialverträglicher Mietverhältnisse finanzieren.

Uwe Krell, Sprecher der AfD-Landtagsfraktion für Wohnungsbau und Wohnungswirtschaft, erklärt:

»Heute liegen jedoch Millionenbeträge ungenutzt, während Familien, Senioren und junge Menschen dringend Wohnraum benötigen. Aktuell sind 86,6 Millionen Euro sofort verfügbar, werden aber nicht abgerufen. Insgesamt umfasst das Wohnungsbauvermögen rund 450 Millionen Euro. Das Anhäufen von Kapital ist weder wirtschaftlich noch sparsam. Gelder müssen dahin, wo sie wirken – in Bauprojekte, Modernisierung und bezahlbaren Wohnraum.«

Bereits 2020 hatte der Landesrechnungshof gewarnt, dass das Ansammeln von Mitteln ohne Bedarf unwirtschaftlich sei und gegen Haushaltsgrundsätze verstoße. Dennoch blieb das Sondervermögen bestehen – mit der Folge, dass Gelder weder beworben, noch abgerufen oder eingesetzt werden. Die AfD-Fraktion zieht nun die Konsequenz:

»Wir bringen diese Mittel zurück in den Haushalt – dorthin, wo das Parlament kontrollieren kann und wo die Bürger profitieren.«